Die Absolvierung der Ausbildung zum "Zertifizierten Prüfer für Lehrabschlussprüfungen" erlaubt uns nun bei Lehrabschlussprüfungen als Beisitzer zu agieren.
Durch die Ausbildung zum "WIFI-Zertifizierten Erwachsenenausbildner" sind wir nun in der Lage firmeninterne Trainings (FIT) anzubieten. Wir bieten Weiterbildungen im Bereich der Elektrotechnik, Mechatronik und der Arbeitssicherheit an.
Ab Mai 2018 treten nun auch die "letzten" gesetzlichen Änderung des Deregulierungsgesetzes von 2017 in Kraft. Dies ergibt einige "Erleichterungen" für Betriebe in Bezug auf das AschG.
Durch die Erlangung der Gewerbeberechtigung für Elektrotechnik (ausgenommen Alarmanlagen) sind wir nun berechtigt Sie in allen Belangen der Elektrotechnik (ausgenommen Alarmanlagen) wie Reparatur, Service, Wartung, Installation zu bedienen.
Durch die Absolvierung der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten können wir Sie auch im Bereich des betrieblichen Brandschutzes zuverlässig und kompetent beraten.
Die Verordnung elektromagnetische Felder - VEMF wurde mit BGBl. II Nr. 179/2016 vom 7. Juli 2016 kundgemacht und tritt mit 1. August 2016 in Kraft (Umsetzung der Richtlinie 2013/35/EU über elektromagnetische Felder). Die VEMF gilt für Tätigkeiten, bei denen die ArbeitnehmerInnen einer Einwirkung durch elektromagnetische Felder (EMF) im Frequenzbereich von 0 Hz bis 300 GHz ausgesetzt sind oder sein könnten (Langzeitwirkungen sind nicht umfasst). Wesentliche Inhalte der VEMF sind:
• Festlegung von Expositionsgrenzwerten und Auslösewerten • Regelungen zu Bewertungen, Berechnungen und Messungen • Maßnahmen zur Vermeidung/Verringerung von EMF-Expositionen (Arbeitsplatzevaluierung, Maßnahmenprogramm)
• Information und Unterweisung, Anhörung und Beteiligung der ArbeitnehmerInnen
• Persönliche Schutzausrüstung, Kennzeichnung von EMF-Bereichen