Elektrotechnische Überprüfungen

Jede elektrotechnische Anlage in Betrieben bzw. Arbeitsstätten muss in gesetzlich vorgeschriebenen Zeitabständen wiederkehrend überprüft werden!

 

Auch im "Privatbereich" verpflichtet der Gesetzgeber in §7 der Elektrotechnik- verordnung Vermieter von Wohnobjekten zur wiederkehrenden Prüfung der elektrischen Anlage und zur dokumentierten Installation eines FI-Schutz-schalters mit einem Auslösestrom von maximal 30mA.

Elektrotechnische Überprüfungen in EX-Bereichen

Elektrotechnische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen werden in der unter anderem in der Norm OVE EN 60079 und im speziellen in der ATEX-Richtline und der VEXAT-VO (AschG) geregelt.

 

Derartige Anlagen müssen verpflichtend längstens innerhalb von drei Jahren durch eine geeignete fachkundige Person für den Explosionsschutz überprüft werden. Die Kenntnisse der fachkundige Person werden in der Norm OVE EN 60079-14 und der Richtlinie ÖNORM Z 2200 genau definiert.

 

Dabei übernehmen wir für Sie:

 

Wir überprüfen Ihre Anlage nach den gesetzlich gültigen Vorgaben und erstellen ein dementsprechendes Prüfprotokoll.

 

Bei nichtvorhandensein eines Anlagenbuches für Ihre Anlage arbeiten wir gerne ein Ersatzanlagenbuch nach den gesetzlichen Richtlinien aus.

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