ArbeitgeberInnen sind verpflichtet die Gefahren, denen die Arbeitnehmer/innen durch elektromagntische Felder ausgesetzt sind, zu ermitteln und zu beurteilen.
Für Arbeitsstätten und Baustellen in denen ArbeitnehmerInnen derartigen Belastungen ausgesetzt sind schreibt der Gesetzgeber verpflichtend eine Evaluierung vor.
Für elektromagnetische Felder gilt eine Vielzahl unterschiedlicher Grenzwerte. Werden diese Werte erreicht oder überschritten sind gesetzlich geregelte Maßnahmen zu setzten.
Dabei übernehmen wir für Sie: