Diese Auflistung soll einen Überblick geben, welche Gesetzte und Verordnungen die Überprüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmittel fordern. Jedoch besteht ausdrücklich kein Anspruch auf Vollständigkeit!
GewO: Die Gewerbeordnung gilt als Gesetzesgrundlage für die gewerbsmäßige Ausübung von Tätigkeiten. Die, in regelmäßigen Abständen, wiederkehrende Prüfung von Betriebsanlagen wird in §82a gefordert.
ETVO: Die gesetzlichen Regelungen und Verweise auf Verordnungen und Norrmen sind als verbindliche Vorschriften zu betrachten. In §7 wird der Mieterschutz behandelt.
ESV: Die Elektroschutzverordnung gilt für elektrische Betriebsmittel und elektrische Anlagen. Die Prüffristen variieren unter Einbeziehung der Art und der Beanspruchung der Anlage zwischen ein und zehn Jahren. In §7 - §§11 wird auf die Prüfplichen eingegangen.
AschG: Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz regelt grundlegend den Sicherheits- und Gesundheitsschutz für Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber.
AMVO: In der Arbeitsmittelverordnung, gültig für Arbeitsstätten, Baustellen und auswertigen Arbeitsstellen nach dem AschG, werden die Prüfungen für Arbeitsmittel geregelt.
VEXAT: Die Verordnung explosionsfähige Atmosphären, gültig für Arbeitsstätten, Baustellen und auswertigen Arbeitsstellen nach dem AschG, regelt Prüfung und Umgang mit elektrischen Anlagen und Betriebsmittel in Ex-Bereichen.
Wir bieten Ihnen Elektrotechnischen Überprüfungen wie Erstprüfung und Wiederkehrende Prüfungen auch an Anlagen und Maschinen in explosions-gefährdeten Bereichen an.
Weiter prüfen wir Ladestationen und PV-Anlagen, im Sinne des E-Check, im betrieblichen und privaten Bereich.
Ebenso erstellen wir Anlagenbücher bzw. Ersatzanlagenbücher für elektrotechnische Anlagen im Rahmen der geltenden Normen und Gesetze.