Elektrotechnik Gesetzlicher Rahmen

 

Diese Auflistung soll einen Überblick geben, welche Gesetzte und Verordnungen die Überprüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmittel fordern. Jedoch besteht ausdrücklich kein Anspruch auf Vollständigkeit!

 

GewO: Die Gewerbeordnung gilt als Gesetzesgrundlage für die gewerbsmäßige Ausübung von Tätigkeiten. Die, in regelmäßigen Abständen, wiederkehrende Prüfung von Betriebsanlagen wird in §82a gefordert.

 

ETVO: Die gesetzlichen Regelungen und Verweise auf Verordnungen und Norrmen sind als verbindliche Vorschriften zu betrachten. In §7 wird der Mieterschutz behandelt.

 

ESV: Die Elektroschutzverordnung gilt für elektrische Betriebsmittel und elektrische Anlagen. Die Prüffristen variieren unter Einbeziehung der Art und der Beanspruchung der Anlage zwischen ein und zehn Jahren. In §7 - §§11 wird auf die Prüfplichen eingegangen.

 

AschG: Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz regelt grundlegend den Sicherheits- und Gesundheitsschutz für Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber. 

 

AMVO: In der Arbeitsmittelverordnung, gültig für Arbeitsstätten, Baustellen und auswertigen Arbeitsstellen nach dem AschG, werden die Prüfungen für Arbeitsmittel geregelt.

 

VEXAT: Die Verordnung explosionsfähige Atmosphären, gültig für Arbeitsstätten, Baustellen und auswertigen Arbeitsstellen nach dem AschG, regelt Prüfung und Umgang mit elektrischen Anlagen und Betriebsmittel in Ex-Bereichen.

Wir bieten Ihnen Elektrotechnischen Überprüfungen wie Erstprüfung und Wiederkehrende Prüfungen auch an Anlagen und Maschinen in explosions-gefährdeten Bereichen an.

 

Weiter prüfen wir Ladestationen und PV-Anlagen, im Sinne des E-Check, im betrieblichen und privaten Bereich.

 

Ebenso erstellen wir Anlagenbücher bzw. Ersatzanlagenbücher für elektrotechnische Anlagen im Rahmen der geltenden Normen und Gesetze.

 

Kontakt

Druckversion | Sitemap
© STVO e.U.