Lärm- Vibrationsschutz (VOLV)

 

ArbeitgeberInnen sind verpflichtet die Gefahren, denen die ArbeitnehmerInnen durch Lärm oder Vibrationen ausgesetzt sind, zu ermitteln und zu beurteilen.

 

Für Arbeitsstätten und Baustellen in denen ArbeitnehmerInnen derartigen Belastungen ausgesetzt sind schreibt der Gesetzgeber verpflichtend eine Evaluierung vor.

 

Für Lärm und Vibration gilt eine Vielzahl unterschiedlicher Grenzwerte. Werden diese Werte erreicht oder überschritten sind gesetzlich geregelte Maßnahmen zu setzten.

 

Dabei übernehmen wir für Sie:

  • Erhebung der Gefahrenbereiche
  • Schallpegelmessungen bei Bedarf
  • Gefahrenermittlung und Beurteilung
  • Ausarbeitung Verbesserungskonzept
  • Erstellung Unterlagen Unterweisung/ Information
  • Beratung bei Maßnahmenumsetzung
  • gegebenenfalls Herbeiziehung externer Spezialisten

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