Gesetzliche Vorschriften für Maschinen

Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU
EMV-Richtlinie 2014/30/EU

 

Maschinen- und Anlagenhersteller weden durch die nationale und internationale Gesetzgebung verplichtet nachweislich sichere Produkte herzustellen.

 

Dieser Nachweis für die Produktsicherheit wird durch das EU-Konformitätsverfahren sichergestellt. Es berechtigt Sie nach Durchführung und positver Bewertung zur Anbringung einer CE-Kennzeichnung.

 

Wir ünterstützten Sie bei allen sicherheitstechnischen Anliegen und bei der Erstellung einer normkonformen Dokumentation für Ihre Produkte.

Technische Dokumentation Ihrer Produkte

Folgende technische Unterlagen Ihres Produktes sind als Konformitätsnachweis erforderlich:

  • Funktionsbeschreibung
  • Konstruktionspläne
  • Schaltpläne
  • Risikobeurteilung
  • Betriebsanleitung
  • Konformitätserklärung
  • Einbauerklärung bei unvollständigen Maschinen

Gerne beraten wir Sie bei Fragen zu gesetzlichen Vorschriften und unterstützten Sie bei der Durchführung des Komformitätsprozesses.

Unser Angebot für Ihr Produkt

Was können wir für Sie und Ihre Maschinen oder Anlagen tun?

  • Unvollständige Maschine (Einbauerklärung), Vollständige Machine (CE-Konformität)
  • Bestehen wesentliche Änderungen an Maschinen (bestimmungsgemäße Verwendung)
  • wir definieren die Vorgaben der Einbauerklärung bzw. EU-Konformitätserklärung
  • Wir überprüfen die Konformität der Dokumentationen Ihrer Lieferanten
  • Wir überprüfen Ihre Schaltpläne und Konstruktionsunterlagen sicherheitstechnisch
  • Wir erstellen eine Risikobeurteilung nach EN ISO 12100
  • Wir erstellen und prüfen Sicherheitskonzepte nach EN ISO 12100 (Risikominderung)
  • Wir berechnen und validieren die funktionale Sicherheit Ihrer Maschinensteuerungen nach EN ISO 13849
  • Wir erstellen Betriebs- bzw. Bedienungsanleitungen für Ihre Produkte
  • Wir überprüfen die Richtigkeit des Typenschildes und der CE-Kennzeichnung

Kontakt

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