Alter(n)sgerechte Arbeit

 

Von einer  alternsgerechten Arbeit wird gesprochen, wenn diese vom Erwerbseinstieg bis zum Pensionsantritt ausgeübt werden kann. Dabei hat diese keine dauerhaft schädigenden Einflüsse auf Körper, Geist und die soziale Gesundheit der Arbeitenden.

 

Gleichzeitig bedeutet die alternsgerechte Arbeitsgestaltung auch einen Beitrag zur Erhöhung der gesunden Lebensjahre für alle Mitarbeitenden.

 

Auch nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz sind ArbeitgeberInnen verpflichtet in Arbeitsplatzevaluierungen das Alter der MitarbeiterInnen  zu berücksichtigen und dementsprechende Maßnahmen zu setzten.

 

Wir unterstützten Sie dabei, auch diesen wichtigen Aspekt in Ihre Arbeitsplatzevaluierungen und Unterweisungen einfließen zu lassen.

 

Kontakt

Druckversion | Sitemap
© STVO e.U.