Evaluieren und Unterweisen von Mitarbeitenden

 

Die Arbeitsplatzevaluierung bezeichnet die Ermittlung, Beurteilung und Dokumentation von Gefahrenquellen am Arbeitsplatz. Hieraus ergibt sich die Festlegung der Maßnahmen zum Schutz der MitarbeiterInnen im Sicherheits- und Gesundheitsschutz- Dokument (SGD).

 

Arbeitsplatzevaluierungen sind gesetzlich verpflichtend und die ordnungs-gemäße Durchführung liegt in der Verantwortung der ArbeitgeberInnen.

 

Auch muss in weiterer Folge in regelmäßigen Abständen überprüft werden, ob die Maßnahmen zum Schutz der MitarbeiterInnen noch entsprechen.

 

Bei Unfällen oder Beinaheunfällen in Arbeitsbereichen ist verpflichtend eine Nachevaluierung des betreffenden Bereiches durchzuführen und die gesetzten Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu prüfen.

 

Die so gesetzten Maßnahmen werden in weiterer Folge den Mitarbeitenden in der Unterweisung zur Kenntnis gebracht. Dies hat nachweislich (schriftlich) zu erfolgen. Weiter muss sichergestellt sein dass die Unterweisung von den betreffenden Mitarbeitenden verstanden (ev. Sprachbarrieren) wurde.

 

Als oberstes Schutzziel gilt ein sicherer Endzustand für alle mitarbeitenden Betriebsangehörigen eines Betriebes oder Arbeitsstätte.

 

Dabei übernehmen wir für Sie:

  • Dokumentation
  • gegebenenfalls Kontakt mit Behörden
  • Beurteilung von Gefahrenstoffen
  • Erstellung von Verbesserungskonzepte
  • Begleitung der Umsetzung von Maßnahmen
  • bei Bedarf elektronische Verwaltung
  • Erstellung von Unterweisungsunterlagen

 

Gerne unterstützen wir auch Ihre intere Sicherheitsfachkraft bei allen Angelegenheiten bezüglich Arbeitssicherheit und ArbeitnehmerInnenschutz.

 

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