Arbeitnehmerschutz

Durch hohe Lebensarbeitszeit und immer speziellere physische und psychische Anforderungen und Beslastungen steigt der Stellenwert von ArbeitnehmerInnenschutz und Prävention.

 

Den Kapitalgrundstock eines Betriebes bilden zumeist die ArbeitnehmerInnen. Jeder Arbeitsunfall bringt eine zusätzliche Belastung für die Mitarbeiter eines Unternehmens und stellt einen zumeist unterschätzten Kostenfaktor für das Unternehmen dar.

 

Arbeissicherheit bedeutet aber auch Verantwortung für seinen Betrieb und seine MitarbeiterInnen zu übernehmen.

Sicherheitsfachkraft

Sicherheitsfachkräfte beraten und unterstützen ArbeitgeberInnen, Sicherheitsvertrauenspersonen, ArbeitnehmerInnen und Belegschaftsorgane in allen Fragen der Arbeitssicherheit, einschließlich der Unfallverhütung.

 

Sie arbeiten mit Arbeitsmedizinern und Arbeitspsychologen zusammen und stellen die Information der Mitarbeiter über mögliche Gefahren im Betrieb sicher.

 

Als Grundlage für ArbeitnehmerInnenschutz dient eine nachvollziehbare und ordentliche Dokumentation.

Aufgaben der Sicherheitsfachkraft

Sicherheitsfachkräfte werden von ArbeitgeberInnen für folgende Aufgaben herangezogen:

  • in allen Fragen der Arbeitssicherheit
  • bei der Planung von Arbeitsstätten
  • bei der Beschaffung/Änderung von Arbeitsmitteln und Arbeitsverfahren
  • bei der Einführung von Arbeitsstoffen
  • bei der Erprobung und Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung
  • bei Fragen der Arbeitsphysiologie, Arbeitspsychologie, Ergonomie, Arbeitshygiene
  • bei der Gestaltung der Arbeitsplätze und -abläufe
  • bei der Ermittlung und Beurteilung von Gefahren
  • bei  der Festlegung von Maßnahmen zur Gefahrenverhütung
  • bei  der Organisation der Unterweisung und der Erstellung von Betriebsanweisungen
  • bei der Beratung der ArbeitnehmerInnen, Sicherheitsvertrauenspersonen Belegschaftsorgane

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