Verschiedenste Anforderungen und Einflüsse ergeben an jedem Arbeitsplatz psychische Belastungen, die zu Fehlbeanspuchungen der ArbeitnehmerInnen führen können.
Von einer psychischen Fehlbeanspruchung spricht man, wenn dadurch die Wahrscheinlichkeit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung der ArbeitnehmerInnen ansteigt.
Dabei wirkt sich die psychische Fehlbeanspruchung negativ auf die Gesundheit der MitarbeiterInnen aus. In Folge entstehen beträchtliche betriebs- und volkswirtschaftliche Kosten.
Durch die gesetzlich vorgeschriebene Evaluierung psychischer Belastungen wird geprüft, ob im Arbeitsbereich der MitarbeiterInnen Fehlbeanspruchungen vorliegen oder auftreten können.
Diese Evaluierung sollte nach Möglichkeit von einer externen Person mit einer entsprechenden Zusatzausbildung (z.B. Arbeitsmedizin) moderiert werden.
Dabei übernehmen wir für Sie: