Am 01.10.2025 wurde die OVE E8101 (Elektrische Niederspannungsanlagen) gemeinsam mit der OVE-Richtlinie R12-2 (Brandschutz in elektrischen Anlagen) in einer aktualisierten Version ausgegeben. Folgende wichtige Änderungen wurden vorgenommen:
* In Neuanlagen dürfen RCD`S (Fehlerstromschutzschalter) und RCBO`S (LS-FI) der Type AC nicht mehr verwendet werden.
HINWEIS: wir empfehlen generell bei Austausch in Altanlagen diesen ebenfalls nicht mehr zu verwenden und bei Bestandsanlagen eine Umrüstung!
* Der Bemessungsstrom für den zusätzlichen Schutz (Zusatzschutz) durch Fehlerstromschutzschalter wurde von 20A auf 32A angehoben
* Endstromkreise mit Leuchten in Räumen für Wohnzwecke sind jetzt ebenfalls mit FI-Schutzschaltern mit einem maximalen Fehlerstrom von 30mA abzusichern. Bisher galt dies nur für Steckdosenkreise.
* Überpfrüung Wirksamkeit Zusatzschutz: diese gilt als nachgewiesen, wenn bei einem sinusförmigen Fehlerstrom kleiner/gleich dem Bemessungsfehler-stroms eine höchste Ausschaltzeit von 0,3s
eingehlaten ist.
HINWEIS: wird ein FI-Schutzschlater der Type B verwendet ist zusätzlich die die korrekte Funktion der Gleichfehlerstromüberwachung zu
messen.
* Bei Anwendung von Schmelzsicherungen wurde der Ausschaltstromfaktor m verändert.
* Die Selektivität von Sicherungsorganen wurde überarbeitet. Es ist nun auch auf die Überlast einzugehen.
* Bei Stromerzeugungsanlagen wurden die Anforderungen überarbeitet.
* Flexible Kabel und Leitungen müssen nun auch mechanisch geschützt werden. Dies war zuvor nicht in der Norm enthalten.
* Aus der OVE-Fachinformation E10 enthaltene Werte für den Spannungsabfall wurden in die OVE E8101 übernommen.
* Folgende, ursprünglich als OVE-Richtlinie R2000-Serie ausgegebenen Teile wurden nun in der OVE E8101 übernommen:
* 7-7N54: Stromversorgung von ortsfesten Experimentierständen in Unterrichtsräumen
* 7-7N90: Garagen, überdachte Stellplätze, Parkdecks sowie Arbeitsgruben oder Unterfluranlagen
* 7-7N95: Stromversorgung von Aufzügen
* 7-7N96: Stromversorgung von Fahrtreppen und Fahrsteige
* 7-716: Gleichstrom-Kleinspannungs-Energieverteilung über Informations- und Kommunikationskabel und Leitungen
* 5-55N01: Anforderungen für die Auswahl von elektrischen BM
* 5-55N02: Aufstellen und Anschließen von Verteilern
Erwartungsgemäß wird die überarbeitete OVE E8101 in der nächsten ETV (Elektrotechnikverordung) kundgemacht. In der Übergangszeit wird eine publizierte Norm als "Stand der Technik" angesehen.
Herr Ing. Ing. Christian Voithofer wurde am 20.07.2022 vom Präsidenten des Landesgerichts Ried im Innkreis für das Fachgebiet 65.20 als Sachverständiger allgemein beeidet und gerichtlich zertifiziert sowie in die Gerichtssachverständigen- und Gerichtsdolmetscherliste eingetragen.
Erweiterung unseres Angebotes: E-Check, Erstprüfung und Wiederkehrende Prüfung an Ladestationen, Ladesäulen und an PV-Anlagen.
Nach OVE EN50110-1 ist eine Elektrotechnisch unterwiesene Person eine Person, die durch eine Elektrofachkraft ausreichend unterrichtet wurde, so dass sie Gefahren vermeiden kann, die von der Elektrizität ausgehen können. Wir bieten Ihnen eine fundierte und praxisgereiche Wissenvermittlung bezüglich Basiswissen in der Elektrotechnik.
Durch die nachweisliche Prüfung nach ÖNORM Z 2200 und OVE EN 60079-14 im Bereich des Explosionsschutzes: Planung, Errichtung und Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen sind wir in der Lage auch diesen empfindlichen Bereich der Mess- und Prüftechnik abzudecken.
Die Absolvierung der Befähigungsprüfung Ingenieurbüros und einhergehender Gewerbeanmeldung erlaubt es uns Gutachten zu erstellen und eine Vielzahl von gesetzlichen Überprüfungen durchzuführen.
Durch die Absolvierung dieses Kurses können wir Ihnen anbieten Sie bei der Erstellung Ihrer Unterlagen für die CEKonformitätserklärung Ihrer Maschinen und Anlagen zu Unterstützten bzw. den CE-Konformitätsprozess für Sie zu übernehmen.
Durch die Absolvierung dieses Kurses konnten wir unser Wissen rund um die SPS-Programmierung erweitern und ergänzen.
Die Absolvierung der Ausbildung zum "Zertifizierten Prüfer für Lehrabschlussprüfungen" erlaubt uns nun bei Lehrabschlussprüfungen als Beisitzer zu agieren.
Durch die Ausbildung zum "WIFI-Zertifizierten Erwachsenenausbildner" sind wir nun in der Lage firmeninterne Trainings (FIT) anzubieten. Wir bieten Weiterbildungen im Bereich der Elektrotechnik, Mechatronik und der Arbeitssicherheit an.
Ab Mai 2018 treten nun auch die "letzten" gesetzlichen Änderung des Deregulierungsgesetzes von 2017 in Kraft. Dies ergibt einige "Erleichterungen" für Betriebe in Bezug auf das AschG.
Durch die Erlangung der Gewerbeberechtigung für Elektrotechnik (ausgenommen Alarmanlagen) sind wir nun berechtigt Sie in allen Belangen der Elektrotechnik (ausgenommen Alarmanlagen) wie Reparatur, Service, Wartung, Installation zu bedienen.
Durch die Absolvierung der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten können wir Sie auch im Bereich des betrieblichen Brandschutzes zuverlässig und kompetent beraten.
Die Verordnung elektromagnetische Felder - VEMF wurde mit BGBl. II Nr. 179/2016 vom 7. Juli 2016 kundgemacht und tritt mit 1. August 2016 in Kraft (Umsetzung der Richtlinie 2013/35/EU über elektromagnetische Felder). Die VEMF gilt für Tätigkeiten, bei denen die ArbeitnehmerInnen einer Einwirkung durch elektromagnetische Felder (EMF) im Frequenzbereich von 0 Hz bis 300 GHz ausgesetzt sind oder sein könnten (Langzeitwirkungen sind nicht umfasst). Wesentliche Inhalte der VEMF sind:
• Festlegung von Expositionsgrenzwerten und Auslösewerten • Regelungen zu Bewertungen, Berechnungen und Messungen • Maßnahmen zur Vermeidung/Verringerung von EMF-Expositionen (Arbeitsplatzevaluierung, Maßnahmenprogramm)
• Information und Unterweisung, Anhörung und Beteiligung der ArbeitnehmerInnen
• Persönliche Schutzausrüstung, Kennzeichnung von EMF-Bereichen