Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU
EMV-Richtlinie 2014/30/EU
Maschinen- und Anlagenhersteller weden durch die nationale und internationale Gesetzgebung verplichtet nachweislich sichere Produkte herzustellen.
Dieser Nachweis für die Produktsicherheit wird durch das EU-Konformitätsverfahren sichergestellt. Es berechtigt Sie nach Durchführung und positver Bewertung zur
Anbringung einer CE-Kennzeichnung.
Wir ünterstützten Sie bei allen sicherheitstechnischen Anliegen und bei der Erstellung einer normkonformen Dokumentation für Ihre Produkte.
Folgende technische Unterlagen Ihres Produktes sind als Konformitäts-nachweis erforderlich:
- Funktionsbeschreibung
- Konstruktionspläne
- Schaltpläne
- Risikobeurteilung
- Betriebsanleitung
- Konformitätserklärung
- Einbauerklärung bei unvollständigen Maschinen
Gerne beraten wir Sie bei Fragen zu gesetzlichen Vorschriften und unter-stützten Sie bei der Durchführung des Komformitätsprozesses.
Was können wir für Sie und Ihre Maschinen oder Anlagen tun?
- Unvollständige Maschine (Einbauerklärung), Vollständige Machine (CE-Konformität)
- Bestehen wesentliche Änderungen an Maschinen (bestimmungsgemäße Verwendung)
- wir definieren die Vorgaben der Einbauerklärung bzw. EU-Konformitätserklärung
- Wir überprüfen die Konformität der Dokumentationen Ihrer Lieferanten
- Wir überprüfen Ihre Schaltpläne und Konstruktionsunterlagen sicherheitstechnisch
- Wir erstellen eine Risikobeurteilung nach EN ISO 12100
- Wir erstellen und prüfen Sicherheitskonzepte nach EN ISO 12100 (Risikominderung)
- Wir berechnen und validieren die funktionale Sicherheit Ihrer Maschinensteuerungen nach EN ISO 13849
- Wir erstellen Betriebs- bzw. Bedienungsanleitungen für Ihre Produkte
- Wir überprüfen die Richtigkeit des Typenschildes und der CE-Kennzeichnung