Gesetzliche Vorschriften für Maschinen

Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU
EMV-Richtlinie 2014/30/EU

 

Maschinen- und Anlagenhersteller weden durch die nationale und internationale Gesetzgebung verplichtet nachweislich sichere Produkte herzustellen.

 

Dieser Nachweis für die Produktsicherheit wird durch das EU-Konformitätsverfahren sichergestellt. Es berechtigt Sie nach Durchführung und positver Bewertung zur Anbringung einer CE-Kennzeichnung.

 

Wir ünterstützten Sie bei allen sicherheitstechnischen Anliegen und bei der Erstellung einer normkonformen Dokumentation für Ihre Produkte.

Technische Dokumentation Ihrer Produkte

Folgende technische Unterlagen Ihres Produktes sind als Konformitäts-nachweis erforderlich:

  • Funktionsbeschreibung
  • Konstruktionspläne
  • Schaltpläne
  • Risikobeurteilung
  • Betriebsanleitung
  • Konformitätserklärung
  • Einbauerklärung bei unvollständigen Maschinen

Gerne beraten wir Sie bei Fragen zu gesetzlichen Vorschriften und unter-stützten Sie bei der Durchführung des Komformitätsprozesses.

Unser Angebot für Ihr Produkt

Was können wir für Sie und Ihre Maschinen oder Anlagen tun?

  • Unvollständige Maschine (Einbauerklärung), Vollständige Machine (CE-Konformität)
  • Bestehen wesentliche Änderungen an Maschinen (bestimmungsgemäße Verwendung)
  • wir definieren die Vorgaben der Einbauerklärung bzw. EU-Konformitätserklärung
  • Wir überprüfen die Konformität der Dokumentationen Ihrer Lieferanten
  • Wir überprüfen Ihre Schaltpläne und Konstruktionsunterlagen sicherheitstechnisch
  • Wir erstellen eine Risikobeurteilung nach EN ISO 12100
  • Wir erstellen und prüfen Sicherheitskonzepte nach EN ISO 12100 (Risikominderung)
  • Wir berechnen und validieren die funktionale Sicherheit Ihrer Maschinensteuerungen nach EN ISO 13849
  • Wir erstellen Betriebs- bzw. Bedienungsanleitungen für Ihre Produkte
  • Wir überprüfen die Richtigkeit des Typenschildes und der CE-Kennzeichnung

Kontakt

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